Die Hochzeit des Figaro, (Foto: © TNLos)

Die Hochzeit des Figaro

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Susanna, Zofe der Gräfin Almaviva, und Figaro, Kammerdiener des Grafen, möchten heiraten. Doch der Graf hat selbst ein Auge auf Susanna geworfen und will das von ihm abgeschaffte »ius primae noctis«, das Recht der ersten Nacht, wieder erneuern. Aber Figaro und vor allem seine Braut und die Gräfin sind listig. Sie zetteln ein turbulentes Verwirr- und Intrigenspiel an, an dessen Ende zwar ein beschämter Graf, aber auch eine allgemeine Versöhnung stehen. Mit »Le nozze di Figaro« bringen wir nach »Così fan tutte« und »Don Giovanni« die dritte große komische Oper, die Mozart mit seinem kongenialen Dichter Lorenzo Da Ponte verfasste, auf die Bühne. Die Vorlage zu diesem Werk – die Komödie »Der tolle Tag oder Die Hochzeit des Figaro« von Beaumarchais aus dem Jahr 1784 – barg politischen Sprengstoff in sich, denn sie prangerte Macht und Moral des Adels an. Die Autoren mäßigten diesen zwar in ihrer Oper. Doch entwarf vor allem Mozart in seiner Musik eine Vision von einem Miteinander, in dem ständische Unterschiede keine Rolle spielen.

Übrigens: Mit dem »ius primae noctis« wurde das angebliche Recht eines Gerichtsherrn bezeichnet, nach der Heirat von zwei ihm unterstellten Personen selbst die erste Nacht mit der Braut zu verbringen. Andernfalls wurde ein Geldersatz, der so genannte »Stechgroschen« verlangt. Ob ein solches Recht tatsächlich jemals von Bedeutung war, ist jedoch stark umstritten, da es dazu im gesamten deutschsprachigen Raum nur zwei Quellen gibt.

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